ManiMano

ManiMano und die rechtlichen Aspekte

1) Jugendschutz

Der Jugendschutz liegt ManiMano sehr am Herzen. Sie sind 15 Jahre alt und möchten für die 81-jährige Nachbarin das Einkaufen übernehmen? Sie suchen ein Kind, das mir Ihrem Dackel spazieren geht? Damit Sie, Teilnehmende von ManiMano, nicht lange suchen müssen, finden Sie hier die wichtigsten Vorgaben des Gesetzgebers:

Ein absolutes Arbeitsverbot für Kinder oder ein Mindestalter gibt es in der Schweiz nicht. Die Höchstarbeitszeit für Jugendliche unter 13 Jahren beträgt drei Stunden pro Tag und neun Stunden pro Woche. Zwischen 13 bis 16 Jahren gilt diese Einschränkung nur während der Schulzeit. Während der halben Dauer der Schulferien und während eines Berufspraktikums dürfen Jugendliche jedoch an 40 Stunden pro Woche für jeweils acht Stunden am Tag zwischen 6 Uhr und 18 Uhr für leichte Arbeiten eingesetzt werden. Klar ist, dass Jugendliche nicht für gefährliche Arbeiten beschäftigt werden dürfen. Absolut verboten ist es, dass Jugendliche für die Bedienung von Gästen in Nachtlokalen, Dancings, Diskotheken oder Bars einzusetzen.

Für kulturelle, künstlerische und sportliche Darbietungen sowie zu Werbezwecken im Rahmen von Radio-, Fernseh-, Film- und Fotoaufnahmen, bei kulturellen Anlässen wie Theater-, Zirkus- und Musikaufführungen sowie Sportanlässen dürfen Jugendliche beschäftigt werden – ausser die Tätigkeit hat einen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische oder psychische Entwicklung – oder sie beeinträchtigt den Schulbesuch und die Schulleistungen.
Sind die Jugendlichen noch nicht 15 Jahre alt, müssen derartigen Aktivitäten 14 Tage vor Beginn den kantonalen Behörden angezeigt werden. Sonntags- und Nachtarbeit sind grundsätzlich verboten.

Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an die kantonalen Arbeitsinspektorate wenden. Im Kanton Zürich ist dies das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Bereich Arbeitsbedingungen, Tel.: 043 259 91 00.



2) Datenschutzrechte

Bitte lesen Sie diese Erklärung zu Ihren Datenschutzrechten sorgfältig durch:
a.  Von ManiMano gespeicherte Informationen
Die Informationen, die Sie bei ManiMano in Ihr Profil eingeben, werden von anderen Teilnehmenden aufgerufen, genutzt und gespeichert. ManiMano liegt viel daran, ein geschütztes Umfeld zu schaffen. Wir versuchen, den Zugriff auf unsere Datenbank auf berechtigte Nutzer zu begrenzen, können jedoch nicht garantieren, dass unberechtigte Dritte keinen Zugang erhalten. ManiMano kann auch nicht kontrollieren, wie Berechtigte aus der Datenbank herunter geladene Informationen speichern oder weiterleiten. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie keine sensiblen Informationen in ManiMano einstellen. Wir können Ihre Informationen verwenden, um Sie von Aktualisierungen von ManiMano in Kenntnis zu setzen.

b.  Zugänglichmachen von Informationen gegenüber Dritten
Wir machen Informationen zugänglich, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

c.  Ihre Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Ihrer Informationen
Wenn Sie wollen, können Sie Ihre personenbezogenen Daten in ManiMano jederzeit durchsehen, ändern oder löschen. Loggen Sie sich einfach in Ihr Konto ein, gehen Sie in Ihr Profil „Meine Daten“ und nehmen Sie die gewünschten Änderungen vor.



3) Versicherungen und Haftung

a.  ManiMano ist eine Plattform, die es den Teilnehmenden ermöglicht, Dienstleistungen zu suchen, anzubieten, auszutauschen und so eigene Talente und Fähigkeiten in die Gesellschaft einzubringen oder Hilfe und Unterstützung zu erhalten. ManiMano vermittelt nicht zwischen den einzelnen Kontakten, sondern stellt lediglich das Netzwerk, eine Anwendungs-Plattform, zur Verfügung.

Keine Teilnehmerin und kein Teilnehmer von ManiMano ist verpflichtet, eine Dienstleistung auszuführen oder auf ein Angebot einzugehen. Jede Ausführung ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen beiden Teilnehmenden.

ManiMano übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Dienstleistungen, die innerhalb des Netzwerkes vereinbart und ausgeführt werden.

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Sie vergewissern sich, dass allenfalls nötige Versicherungen vorhanden sind. ManiMano kann im Schadenfalle nicht haftbar gemacht werden. Die Versicherung bei Krankheit ist obligatorisch nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt. Die Unfallversicherung ist Sache jeder und jedes Einzelnen. ManiMano kann die Haftung bei Schäden nicht übernehmen. ManiMano empfiehlt allen Teilnehmenden, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Und denken Sie auch an die AHV, die obligatorische Grundversicherung.

Neugierig gemacht oder Interesse geweckt? Sie wollen Ihre Verantwortung wahrnehmen, sich schützen und Genaueres über die Versicherungen und das Vorgehen wissen?

Dann lesen Sie jetzt weiter!


b.  Privathaftpflicht


Stellen Sie sich vor:
Sie parkieren das ausgeliehene Auto Ihres ManiMano -Partners. Beim Einparken übersehen Sie einen Pfosten. Es kracht. Was nun? Wer zahlt?

Sie giessen die Blumen Ihres ManiMano -Partners. Dabei fällt ein Blumentopf auf das Parkett der Mietwohnung und hinterlässt ein Loch im Parkett. Was nun? Wer zahlt?

Mit dem Kinderwagen ihrer ManiMano -Partnerin fahren Sie um die Ecke – und direkt in eine Fussgängerin, die einen Arm bricht. Was nun? Wer zahlt?

Fügen Sie jemandem Schaden zu, werden Sie dafür in unbegrenzter Höhe haftpflichtig. Und das hat nichts mit ManiMano zu tun. Das heisst, Sie müssen den Schaden bezahlen. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche. Und im Fall von unbegründeten Forderungen von anderen setzt sich Ihre Versicherung für Sie zur Wehr. Versicherungen halten verschiedene Angebote für Sie parat:

-  Sie versichern Schäden bis zu einer gewissen Garantiesumme z. B. 5 Millionen Franken
-  Sie sind z.B. versichert als Wohneigentümer, Babysitter, Mieter, Tierhalter oder Sportler
-  Achten Sie darauf, dass gelegentliches Lenken fremder Fahrzeuge und Schäden an anvertrauten Sachen inbegriffen sind
-  Lernende und Studierende können über die Elternpolice mitversichert werden
-  Selbständige berufliche Tätigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von 20'000 Franken sind mitversichert, z.B. Babysitter, Kosmetikerin, Raumpfleger, Musiker, Sport- und Sprachlehrerin

Eine Privathaftpflicht ist nicht teuer und einfach abgeschlossen. Auch Unternehmungen schützen sich durch Haftpflichtversicherungen.

Der Unternehmer hat gegenüber dem Arbeitnehmer aber noch andere Pflichten. Diese finden wir generell umschrieben im Obligationenrecht:



Schutz des Arbeitnehmers (Art. 328 Obligationenrecht)

Der Arbeitgeber hat die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen.Er muss auch auf die Gesundheit des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Er sorgt für die Wahrung der Sittlichkeit. Das heisst, er muss insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen.

Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind. Dies, soweit es mit Rücksicht auf das einzelne Arbeitsverhältnis und die Natur der Arbeitsleistung ihm billigerweise zugemutet werden kann.

Der Arbeitgeber muss also möglich machen, was möglich ist.



Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV), Invalidenversicherung (IV), Erwerbsausfallversicherung (EO), Arbeitslosenversicherung (ALV)

Worum geht es hier?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll denGrundbedarf der Versicherten decken. Die Invalidenversicherung (IV) ist für die finanziellen Folgen von Invalidität da. Die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert teilweise die Einkommensausfälle durch Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst. Finanziert werden diese Versicherungen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie durch Bund und Kantone. Die Arbeitslosenversicherung gewährt die Lohnfortzahlung bei Arbeitslosigkeit und fördert die Wiedereingliederung von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt.

Die 1. Säule ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch: Schweizer, Ausländer, Familienmitglieder, im Ausland beschäftigte Mitarbeitende mit Direktvertrag bei der Muttergesellschaft, wenn der Hauptsitz in der Schweiz ist.

Wann und wo muss ich abrechnen?
Sie finden bei ManiMano einen Gärtner, der das ganze Jahr Ihren Garten besorgt. Beträgt der Gesamtlohn mehr als 2'200 Franken pro Jahr, also 184 Franken pro Monat, schreibt der Gesetzgeber die Abrechnung und Bezahlung von Beiträgen an die Alters- und Hinterlassenenvorsorge vor.
Wenn der Gesamtlohn unter der Beitragsgrenze von 2'200 Franken pro Jahr liegt, ist die Anmeldung bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (SVA) freiwillig, wenn es sich nicht um Arbeiten in Privathaushalten handelt. Darunter fallen Reinigungsarbeiten, Haushaltstätigkeiten und Betreuungstätigkeiten, wie zum Beispiel Kinder-, Betagten- oder Tierbetreuung. Für diese Tätigkeiten gibt es keine Mindestgrenze. Diese sind immer abrechnungspflichtig.

Das Vorgehen ist einfach:
Sie melden sich einmalig bei der SVA an und füllen einmal jährlich für das vergangene Jahr das Abrechnungsformular aus. Die betreffenden Formulare können unter folgendem Link heruntergeladen werden: Fragebogen für Arbeitgebende von Mitarbeitenden in Hausdienst und Hauswartung.

Falls Sie Unterstützung benötigen, finden Sie bei der SVA oder Ihrer Gemeinde kompetente und hilfsbereite Unterstützung. Die SVA erreichen Sie für weitere Fragen unter Tel 044 448 50 00 und im  Internet.



Unfallversicherung (UVG)

Sie finden durch ManiMano eine Haushaltshilfe, einen Babysitter oder andere Hausangestellte. Was müssen Sie jetzt tun? Die Versicherungen bieten eine Versicherung für Hausangestellte, welche Sie zum Teil online abschliessen können und Sie nur 100 Franken im Jahr kostet. Diese Versicherung ist obligatorisch, denn Sie gelten als Arbeitgeber, wenn Sie Personen in Ihrem Haushalt beschäftigen. Von den Arbeitgebern verlangt der Gesetzgeber, dass Sie Ihre Angestellten gegen Unfall versichern.


Berufliche Vorsorge (BVG)

Die betrieblichen Pensionskassen sollen die
Fortführung des gewohnten Lebensstandards sichern. Voraussetzung ist ein Minimalverdienst von derzeit 20'520 Franken pro Jahr, also 1'710 Franken pro Monat.

Die BVG-Leistungen werden vor allem durch Lohnprämien finanziert. Jedes Jahr erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Vorsorgeausweis mit der Auflistung der bisher geleisteten Beiträge und dem zu erwartenden Alterskapital.

Kleinen Betrieben ist der Anschluss an eine Sammelstiftung oder einer Verbandseinrichtung zu empfehlen. Vor der Auswahl sollten Unternehmensgründer unbedingt die Kosten, die Leistungen und den Aufwand für die Administration vergleichen. Die Unterschiede sind teilweise erheblich.



Krankentaggeld-Versicherung / Erwerbsunfähigkeits-, resp. Lohnausfallversicherung)

Für Unternehmende ist der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung zu empfehlen. Sie deckt den Lohnausfall bei Krankheit. Ebenfalls ratsam ist eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Diese leistet nach Ablauf der Krankentaggeld-Versicherung (nach 2 Jahren) eine entsprechende Rente.

Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden bei Krankheit für eine gewisse Zeit weiter zu entlöhnen. Wie lange diese Zeit dauert, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt, die Mindestdauer ist aber gemäss Gerichtspraxis 3 Wochen im 1. Dienstjahr. Im Übrigen richtet man sich nach der sogenannten Zürcher-, Basler- und Berner-Skala.

Arbeitgeber können dieses Risiko bei Krankenkassen oder Versicherungen abdecken. Die Hälfte der Prämien können dem Personal belastet werden

Viel Spass mit ManiMano!